Fristlose Kündigung: wann sie droht und was du beachten musst

Die gute Nachricht: du kannst nicht einfach so fristlos gekündigt werden. Wann du trotzdem mit einer fristlosen Kündigung rechnen musst und wann du selbst fristlos kündigen kannst erklären wir dir hier.

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Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unverzüglich beendet. Das bedeutet, dass die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss. Eine fristlose Kündigung wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Sowohl du als Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber können eine fristlose Kündigung aussprechen. In den meisten Fällen ist es aber der Arbeitgeber, der seinem Mitarbeiter fristlos kündigt.

Wann ist eine fristlose Kündigung überhaupt erlaubt?

Ohne Grund darf niemand eine fristlose Kündigung aussprechen. Im BGB ist festgelegt, dass eine fristlose Kündigung nur dann erfolgen kann, wenn es wichtige Gründe gibt, dass eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist. 

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Im Klartext: eine fristlose Entlassung geht nur bei einem wichtigen Grund. Und was sind wichtige Gründe? Eine fristlose Kündigung könnte zum Beispiel aus folgenden Gründen erfolgen: 

  • dauerhafte Arbeitsverweigerung 
  • sexuelle Belästigung eines Kollegen/Vorgesetzten 
  • Gewalt gegen einen Kollegen/Vorgesetzten
  • Mobbing
  • Diebstahl
  • vorsätzliche Beschädigung von Eigentum
  • Drogenkonsum während der Arbeit
  • Betriebsspionage und Ausplaudern von wichtigen Betriebsgeheimnissen 

Die Liste ist lang und im Einzelfall auch immer abwägungssache. Wichtig ist dabei jedoch, dass der Grund insoweit gerechtfertigt sein muss, dass es unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Wegen politischer oder religiöser Tätigkeiten und Neigungen oder sexueller Orientierung kann und darf keine fristlose Kündigung erfolgen.

Kann ich auch als Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Auch der Arbeitnehmer kann eine fristlose Kündigung aussprechen. Das kommt in der Praxis jedoch nicht sehr häufig vor. Gründe für eine fristlose Kündigung vom Arbeitgeber könnte zum Beispiel sein, dass der Arbeitgeber beim Angestellten ein Imageverlust oder einen zu erwartenden Schaden verursacht. Auch sexuelle Belästigung oder Tätlichkeiten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer kann ein Grund sein. Kein Grund für eine fristlose Kündigung ist hingegen eine schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Im Zweifel muss auch hier über den Einzelfall entschieden werden. 

Was tun, wenn ich eine fristlose Kündigung erhalten habe? 

Wenn du eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten hast, jedoch ohne Angabe von Gründen, solltest du unbedingt eine schriftliche Auskunft über die Kündigungsgründe einfordern. Du kannst außerdem einen Anwalt hinzuziehen um zu entscheiden, ob du gegen die Kündigung vorgehen willst, wenn du den Grund für unberechtigt hältst. Dabei solltest du nicht zu lange warten. Du hast nur drei Wochen Zeit um zu entscheiden, ob du dagegen vorgehen möchtest. 

Wenn ein Arbeitsgericht dann entscheidet, dass die fristlose Kündigung tatsächlich nicht rechtens ist, kann aus der fristlosen Kündigung eine fristgemäße Kündigung werden. Dann erhältst du bist zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin dein Gehalt. Ob du aber wirklich dagegen vorgehen willst, solltest du mit einem Experten besprechen. 

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