Die Studienplatzklage: Der schnellste Weg in den Hörsaal

Das Grundgesetz garantiert jedem deutschen Bürger die freie Berufswahl. Das Bundesverfassungsgericht sieht dieses Recht durch den Numerus Clausus (NC) verletzt, wenn eine Universität ihre Ausbildungskapazitäten nicht ausschöpft. Diese juristische Sichtweise berechtigt dich dazu, deinen Studienplatz einzuklagen. Der Erfolg deiner Klage hängt davon ab, ob tatsächlich Kapazitäten vorhanden sind. Mit der Durchführung deiner Studienplatzklage beauftragst du einen Fachanwalt.

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Die Vergabepraxis von NC-Studienplätzen

Deutsche Hochschulen legen für die zulassungsbeschränkten Studiengänge eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen fest. Diese wird jedes Jahr neu errechnet. In der Regel orientieren sich die Hochschulen dabei nicht an ihrer vollen Kapazität, sondern setzen die Zahl der Studienplätze niedriger an. Daraus leitet sich der mögliche Erfolg einer Studienplatzklage ab.

Manche Studiengänge sind so begehrt, dass die Hochschulen sie durch strenge Zulassungsbeschränkungen regulieren. Wenn du Pharmazie, Psychologie, Tier-/Zahnmedizin oder Medizin studieren möchtest und kein 1,0-Abi in der Tasche hast, kannst du dich auf lange Wartezeiten einstellen. So sieht die Vergabepraxis der Hochschulen für zulassungsbeschränkte Studiengänge aus:

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  • 30 Prozent an Bewerber:innen mit Abiturbestnote
  • 10 Prozent an Bewerber:innen mit den meisten Wartesemestern
  • 60 Prozent an Bewerber:innen, die am erfolgreichsten das hochschuleigene Auswahlverfahren durchlaufen haben

Die Wege zum Studienplatz

Diese Vergabepraxis ist aus dem Wunsch der deutschen Hochschulen entstanden, mehr Mitspracherecht bei der Auswahl des akademischen Nachwuchses zu bekommen. Heute gibt es demnach zwei Möglichkeiten, wie du dich um deinen Studienplatz bewerben kannst:

  • über Hochschulstart.de = Das ist die zentrale Vergabestelle für Studienplätze. Hier kannst du dich auf deine Wunsch-Universität bewerben. Eine Garantie, dort einen Platz zu bekommen, gibt es nicht
  • über die Wunsch-Uni direkt = Du weißt, wo du studieren willst. Du bewirbst dich mit den entsprechenden Formularen auf der Uni-Homepage

Achtung: Wenn du über Hochschulstart.de eine Absage bekommen hast, ist deiner Studienplatzklage kein Erfolg beschert. Das sieht bei einer direkten Bewerbung an deiner Wunsch-Uni anders aus.

Studienplatzklage - eine Angelegenheit für den Fachanwalt

Eine Studienplatzklage gehört in die Hände von erfahrenen Fachjuristen wie der Kanzlei Dr. Heinze & Partner. Der Anwalt prüft eingangs alle Ausschlusskriterien für eine Studienplatzklage. Diese sind:

  • keine nachgewiesene Hochschulzugangsberechtigung
  • Formfehler (zum Beispiel die Bewerbungsfrist nicht beachtet)
  • Absagen über Hochschulstart.de
  • Zuweisung eines Hochschulortes, der auf der Wunschliste nicht ganz oben steht

Eine erfolgreiche Studienplatzklage braucht zwei Voraussetzungen. Erstens einen Anwalt, der sich mit der Materie auskennt. Zweitens rechtzeitiges Handeln. Wenn du davon ausgehen kannst, dass du mit deiner Abi-Note den NC für deine Wunsch-Uni nicht erreichst, gehst du am besten zeitig zum Rechtsanwalt. Zeitig bedeutet fürs Sommersemester: vor dem 15.1.; und fürs Wintersemester: vor dem 16.6.

Studienplatzklage - Ablauf und Kosten

Hast du dem Anwalt den Vertretungs-Auftrag für deine Studienplatzklage erteilt, stellt er beim zuständigen Verwaltungsgericht entsprechende Anträge und erhält die Kapazitäts-Berechnungsgrundlage der Universität zugesandt. Diese überprüft er auf Berechnungsfehler. Ergibt sich eine Nichtausschöpfung des maximalen Ausbildungs-Potenzials, macht er den Anspruch auf deinen Studienplatz vor Gericht geltend. Das alles geschieht ohne dich und ohne dein Zutun. Erkennt das Verwaltungsgericht die freien Kapazitäten an, regt es einen Vergleich zwischen dir als Kläger und der Universität an. Daraufhin bekommst du den gewünschten Studienplatz zum nächstmöglichen Semester zugeteilt.

Eine Studienplatzklage verursacht Kosten. Die Höhe richtet sich nach dem Aufwand. Dieser ist von dem Studienfach abhängig. Generell darf gesagt werden: Eine Studienplatzklage lohnt sich, denn durch den beschleunigten Einstieg ins Studium verdienst du schneller als Akademiker Geld und machst die Kosten wieder wett. Die Studienplatzklage für einen Bachelor-Studiengang schlägt mit 1.000 bis 1.500 Euro Anwalts- und Verfahrenskosten zu Buche. Der Preis fürs Einklagen in einen Master-Studiengang lässt sich mit ungefähr 1.700 Euro beziffern. Teurer, weil komplizierter wird es bei einer Studienplatzklage für die medizinische Fakultät. Hier ist erfahrungsgemäß der Andrang von Studierenden am größten. Oft verklagt der Anwalt gleich mehrere Hochschulen, um die Erfolgschancen zu erhöhen. In solchen Verfahren können sich die Kosten auf mehrere tausend Euro summieren.

Wie komme ich für die Kosten meiner Studienplatzklage auf?

Weder du noch deine Eltern können die Kosten für eine Studienplatzklage aufbringen. Woher also das Geld nehmen? Im besten Fall hast du oder haben deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung in der Schublade. Ältere Verträge decken die Studienplatzklage als Versicherungsfall ab. Andernfalls kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Diese wird dir entweder als Zuschuss oder als Kredit gewährt.

Achtung: Die meisten neueren Rechtsschutzversicherungen stehen für die Kosten einer Studienplatzklage nicht ein!

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