Wenn du eine oder mehrere Nebentätigkeiten ausübst, gibt es einige Dinge, die du beachten solltest, damit am Ende keine böse Überraschung auf dich wartet. Wir haben alle wichtigen Fragen zum Thema Nebenjob geklärt.
Ein Nebenjob ist eine Tätigkeit, die neben der Haupttätigkeit ausgeübt wird. Als Nebenjob zählt aber nicht nur ein zweites Arbeitsverhältnis, sondern auch selbstständige Tätigkeiten und Ehrenämter. Als Klassiker der Nebenjobs gelten kleinere Tätigkeiten wie zum Beispiel Kellnern nach Feierabend und am Wochenende.
Grundsätzlich kann jeder eine Nebentätigkeit ausüben, egal ob Angestellte, Beamte oder Rentner. Dabei ist es auch nebensächlich, ob sie in einer Voll- oder Teilzeitanstellung sind. Es gibt übrigens kein Gesetz, dass Nebentätigkeiten verbietet.
Nein. Es gibt Fälle, in denen ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Das gilt vor allem in den folgenden drei Fällen:
die Arbeitskraft wird zu sehr beeinträchtigt. Wenn du nebenbei einen anspruchsvollen Job hast und dann zu müde bist für deinen Hauptjob oder du dich nicht mehr konzentrieren kannst oder du nicht mehr erreichbar bist, kann dein Arbeitgeber dir untersagen, diesen Job weiterhin auszuüben.
du arbeitest für einen Konkurrenten. Dein Arbeitgeber kann dir untersagen, für die Konkurrenz zu arbeiten. Das gilt auch, wenn deine selbstständige Tätigkeit in Konkurrenz zu deinem Hauptarbeitgeber steht.
Du hältst dich nicht ans Arbeitszeitgesetz. Laut Gesetz darf man pro Woche nicht länger als 48 Stunden arbeiten. Auf den Tag gerechnet bedeutet das nicht länger als 8 Stunden bei einer 6-Tage-Woche. Zwischen den täglichen Arbeitszeiten muss unbedingt eine elfstündige Pause eingelegt werden, was vor allem dann kritisch wird, wenn du tagsüber im Büro arbeitest und anschließend bis spät in die Nacht in einer Bar.
Da sind dir keine Grenzen gesetzt. Außer du hast einen Minijob, dann liegt der maximale Verdienst bei 450€. Alles darüber hinaus muss versteuert werden.
Nein, du brauchst von deinem Arbeitgeber keine Genehmigung. Das ist auch insoweit in Ordnung, als dass der Nebenjob den Hauptjob nicht beeinträchtigt. Wenn er allerdings doch mit deinem Hauptjob kollidiert, solltest du deinen Arbeitnehmer darüber informieren. Ansonsten kann dir sogar eine Abmahnung drohen.
Grundsätzlich ja. Aber in diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Nebentätigkeiten deinen Hauptjob negativ beeinflussen und du die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit überschreitest. Wenn das nicht der Fall ist, spricht jedoch nichts gegen mehrere Nebentätigkeiten.
Dein Urlaub dient dazu, dass du dich erholen kannst. Wenn deine Nebentätigkeit die Erholung nicht verhindert, kannst du das durchaus machen.