Raucherpausen

Wie sind Raucherpausen in Unternehmen geregelt? Kann sich der Arbeitgeber seine Raucherpausen selber einteilen? Gibt es auch eine Raucherpause für Nichtraucher? Wir haben die Antworten!

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Devisen: Der Blick fürs Detail

Es gibt keine generelle Regelung.

Arbeitgeber und Betriebsrat haben aber innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen eine umfassende Regelungskompetenz hinsichtlich aller betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sowie des Inhalts von Arbeitsverhältnissen.

Ein Rauchverbot betrifft eine Frage der betrieblichen Ordnung. Dementsprechend hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn es um die Frage des Nichtraucherschutzes geht. Existiert kein Betriebsrat, kann der Arbeitgeber die Pausen alleine bestimmen.

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Dabei ist er lediglich an die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gebunden. Mit anderen Worten kann der Arbeitgeber festlegen, dass die Arbeit erstmals nach Dauer von sechs Stunden unterbrochen wird. Ein Anspruch auf die Gewährung bezahlter Raucherpausen besteht nicht. Du kannst dir deine Raucherpausen auch nur dann selbst einteilen, wenn dein Arbeitgeber einverstanden ist. Hierbei kann der Arbeitgeber selbst bei Gleitzeitregelungen Raucherpausen verbieten.

Gericht bestätigt Rechte des Arbeitgebers

Das Verwaltungsgericht Köln hat zu diesem Thema wie folgt argumentiert: Die Präsenz der Bediensteten an ihrem Arbeitsplatz bzw. jedenfalls im Dienstgebäude sei zur Erreichung des verfolgten Zieles, nämlich der Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes geeignet und erforderlich, da die Bediensteten bei Gestattung von Kurzpausen für einen nicht völlig zu vernachlässigenden Zeitraum – eventuell sogar mehrmals täglich – nicht zu erreichen wären. Der Dienstfrieden sei in Gefahr, wenn die Kollegen und Kolleginnen ständig vertreten werden müssten.

Die Nachteile würden auch nicht dadurch ausgeglichen, dass die Zeiten für die Rauchpausen infolge der Notwendigkeit des „Ausstempelns“ später nachzuarbeiten sind. Gerade in großen Dienstgebäuden könne allein das Verlassen des Gebäudes und das anschließende Wiederaufsuchen des Arbeitsplatzes einige Minuten in Anspruch nehmen, so dass die für das Rauchen einer Zigarette benötigte Zeit ohne weiteres 10 Minuten und mehr erreichen könne.

Raucherpausen für Nichtraucher? 

Wenn in deinem Unternehmen regelmäßige Raucherpausen gestattet sind, fühlt man sich als Nichtraucher manchmal etwas unfair behandelt. Schließlich wird man quasi dazu verbannt, den Kollegen dabei zuzusehen, wie sie Pause machen, während man selbst im stickigen Büro sitzen muss. Die gute Nachricht für alle Nichtraucher: Man kann auch als Nichtraucher Raucherpausen machen. Anstatt zur Zigarette zu greifen, kannst du dir kurz fünf Minuten draußen die Beine vertreten, einen Kaffee in der Büroküche trinken oder eine kleine Auszeit nehmen, um deine Social-Media-Kanäle zu checken. Wenn du einen Bürojob hast, bei dem du den ganzen Tag sitzen musst, ist es sowieso gesund, ab und zu aufzustehen und frische Luft zu schnappen. Damit hast du dann auch einen doppelten Gesundheitsvorteil gegenüber den Rauchern. 

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