Kündigungsgründe

Wer möglichst schnell den Arbeitsplatz wechseln möchte, kann mit dem Unternehmen einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. In der Praxis wird schließlich kaum ein Unternehmen versuchen, einen wechselwilligen Arbeitnehmer gegen den Willen im Unternehmen zu halten.

eakkaluktemwanich/shutterstock.com
.
Berufseinstieg

sdf sdf dsf

.
Berufseinstieg

IT im Banking

Kündigungsgründe und ordentliche und außerordentliche Kündigung

Arbeitnehmer können unter Wahrung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis kündigen (ordentliche Kündigung). Hierfür ist kein Kündigungsgrund notwendig. Der Arbeitgeber hingegen muss eine Kündigung begründen, wenn der betroffene Mitarbeiter bereits sechs oder mehr Monate angestellt ist. Erst mit Ablauf dieser Frist gilt das Kündigungsschutzgesetz

Kündigungsgründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber können sein:

Aktuelle Jobs auf staufenbiel.de

Blue Ocean Entertainment

Volontär (m/w/d) für unseren Action-Bereich

Viva con Agua Wasser GmbH

VERTRIEBSMITARBEITER*IN IM AUßENDIENST (M/W/D) WEST

Deutsche Bundesbank

Praktikum im Referat Bonitätsanalyse und Wertpapiere

  • Gründe in der Person des Arbeitnehmers
  • Krankheitsbedingte Kündigung
  • Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers
  • Dringende betriebliche Erfordernisse

Fristlose und betriebsbedingte Kündigung

Darüber hinaus kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch fristlos kündigen (außerordentliche Kündigung). Für eine solche außerordentliche Kündigung gibt es jedoch hohe rechtliche Hürden. Erst bei erheblichem Fehlverhalten des Arbeitgebers und nach entsprechender Abmahnung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos kündigen. Diebstahl von Firmeneigentum, z.B. ein Griff in die Firmenkasse, ist immer ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung. 

Ein Sonderfall der außerordentlichen Kündigung ist die betriebsbedingte Kündigung, bei der dann je nach Betriebsgröße weitere Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung finden.

Probezeit und befristete Arbeitsverträge

Im Arbeitsvertrag kann eine Probezeit festgeschrieben werden. Diese darf per Gesetz maximal sechs Monate betragen. In der Probezeit gelten die oben genannten Regelungen nicht. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen.

Befristete Arbeitsverträge enden automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur außerordentlich – also mit triftigem Grund – kündigen (Ausnahme: Probezeit). Die ordentliche Kündigung steht während einer befristeten Anstellung nur dem Arbeitnehmer offen.

Was dich noch zum Thema Kündigung interessieren könnte:

So kündigst du richtig: 5 TippsKündigungsschutz​​​​​​​Kündigung in der ProbezeitGekündigt: AbfindungMietvertrag kündigen: So geht's mit unserem MusterKündigungsfristen beim MietvertragHandyvertrag kündigen leicht gemacht - Das Muster zum downloaden Abonnenment kündigen - und jetzt?

Ähnliche Artikel

.
Life @ Work

Krank im Büro? Das solltest du beachten

Jeder wird mal krank, manchmal ist es so schlimm, dass man sich auf jeden Fall krank melden muss. Bei einer leichten Erkältung oder anderen kleineren...

.
Life @ Work

Downshifting: Weniger arbeiten, trotzdem Karriere machen?

Downshifting ist in aller Munde, Work-Life-Balance auch. Was ist dran am Konzept des Downshiftings? Und schadet Downshifting der Karriere? Antworten f...

.
Life @ Work

Versicherung im Praktikum: Was du zahlen musst – und was nicht

Dein erstes Praktikum im Inland oder Ausland steht an und du weißt nicht, ob du dich noch um das leidige Thema Versicherungen kümmern musst? Ob oder w...