Was musst du beachten, wenn du im Urlaub krank wirst? Kannst du den Urlaub nachholen? Die wichtigsten Tipps zum Thema Krankheit im Urlaub findest du hier.
Wer während seines Urlaubs krank wird, muss sich nicht grämen. Er besorgt sich eine Bescheinigung vom Arzt über die Arbeitsunfähigkeit. Die Tage, in denen du arbeitsunfähig warst, werden nicht als Urlaubstage auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Ein Attest musst du allerdings schon am ersten Tag der Krankheit vorlegen – anders als sonst am dritten Tag. Wer vor Beginn des Urlaubs krank wird und diesen nicht antreten kann, kann den Urlaub mit seinem Arbeitgeber neu festlegen. Der Urlaub gilt dann als nicht verbraucht.
Befindest du dich gerade auf großer Urlaubsreise im Ausland und wirst krank, musst du deinen Arbeitgeber trotzdem darüber informieren. Nur dann können die Urlaubstage, an denen du krank warst, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Auch die voraussichtliche Dauer der Krankheit und die Adresse des aktuellen Aufenthalts musst du übermitteln – und das so schnell wie möglich. Ein einfacher Brief benötigt zu viel Zeit. Geeignete Möglichkeiten, um den Vorgesetzten unverzüglich über die Krankheit zu informieren, sind Anrufe, Mails oder Faxe. Mitarbeiter können auch eine Person damit beauftragen, das zu erledigen. Wichtig ist außerdem, dass du dich wie sonst üblich entweder bei der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten krank meldest, und nicht in der Telefonzentrale oder bei Kollegen. Der jeweilige Ansprechpartner sollte am besten um die Uhrzeit von deiner Krankheit erfahren, bei der du üblicherweise ins Büro kommst.
Am besten melden sich Mitarbeiter, die im Urlaub erkranken, schon vor einem Arztbesuch bei ihrem zuständigen Ansprechpartner krank. Die Bescheinigung eines Arztes kannst du deinem Ansprechpartner anschließend auch per Mail oder Fax zukommen lassen. Sofern es nicht vertraglich anders festgeschrieben wurde, gilt hier die übliche Frist: Am dritten Tag muss dein Arbeitgeber die Bescheinigung erhalten haben. Wer im Auslandsurlaub erkrankt und sich wegen der Frist unsicher ist, sollte sich vorab mit dem Arbeitgeber verständigen, bis wann er eine ärztliche Bescheinigung verlangt. Aus der ausländischen ärztlichen Bescheinigung muss hervorgehen, dass du arbeitsunfähig bist.
Du solltest außerdem daran denken, dich bei einer Krankheit während des Auslandsurlaubs bei deiner Krankenkasse zu melden. Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss auch hier mitteilen, dass er erkrankt ist und wie lange die Krankheit voraussichtlich dauern wird.